Bevor Sie sich für den Einzug in unser Haus entscheiden, werden Sie sich bestimmt zunächst persönlich von unseren Qualitäten überzeugen wollen. Einen Besichtigungstermin können Sie kurzfristig mit unserem Sozialarbeiter verabreden. Wir beraten Sie an diesem Termin auch gerne über alle Fragen, die mit einem Einzug in unser Haus verbunden sind.
Falls Sie sich für den Einzug in unser Haus interessieren oder sogar bereits entschieden haben, stellen Sie einen Aufnahmeantrag. Der Aufnahmeantrag ist schnell und unkompliziert ausgefüllt, wir brauchen lediglich Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer, Angaben zum Pflegegrad und eventuell erteilten Vollmachten. Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden bei der Erhebung Ihrer Daten selbstverständlich gewahrt.
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, werden wir Ihnen so schnell wie möglich ein Zimmer anbieten. Sie gehen hierbei keine Verpflichtungen ein und können sich jetzt immer noch entscheiden, ob Sie unser Angebot annehmen wollen.
Da ambulante Pflege gesetzlichen Vorrang vor stationärer Pflege hat, also Pflege in einem Pflegeheim, ist ein Antrag auf stationäre Pflege bei Ihrer Pflegekasse eine notwendige Voraussetzung für einen Einzug in das Seniorenzentrum Zur Eulengasse.
Stellen Sie daher bitte rechtzeitig bei Ihrer Pflegekasse – sofern noch nicht geschehen – solch einen Antrag. Ihre Pflegekasse wird Ihnen dann nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen einen entsprechenden Pflegegradbescheid ausstellen. Steht der Einzug in unser Haus unmittelbar bevor, benötigen wir von Ihnen u. a. folgende Unterlagen:
Zunächst benötigen wir von Ihnen alle aktuellen Rentennachweise (in Kopie) und zwar für alle bezogenen Renten. Aufgrund dieser Nachweise können wir für Sie feststellen, ob Sie den Heimkosteneigenanteil selber aufbringen können. Der Heimkosteneigenanteil gibt an, welche Kosten dem Bewohner nach Abzug der von der Pflegekasse direkt ans Heim überwiesenen Pflegepauschale entstehen.
Was ist zu tun, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht?
Das Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen sieht für einkommensschwache Bewohner ein Pflegewohngeld vor. Dieses macht viele Bewohner von Sozialhilfe unabhängig. Den Antrag für Pflegewohngeld stellt das Seniorenzentrum Zur Eulengasse nach dem Einzug des Bewohners.
Reicht Ihr Einkommen trotz Pflegewohngeld nicht aus (auch das stellen wir für Sie fest), sollten Sie bis spätestens zum Einzugstermin einen Grundantrag auf die Übernahme der ungedeckten Heimkosten beim Sozialamt Ihres Wohnortes stellen.